Den Ex "ausspionieren": Wann es Sinn macht, nach einer Trennung einen Detektiv zu engagieren


So unterschiedlich, wie Beziehungen laufen, gestalten sich auch Trennungen. Während manche in Freundschaft auseinandergehen, haben andere nach Ende der Beziehung kein freundliches Wort für ihren Expartner übrig. Wieder andere schaffen es nicht, sich damit abzufinden, dass die ehemals große Liebe nun nicht mehr Teil ihres Lebens ist.

 

Viele Anrufe erreichen die Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen mit dem Anliegen, den oder die Ex observieren zu lassen, um "aus persönlichem Interesse" in Erfahrung zu bringen, ob es einen neuen Partner gibt. Ein reines persönliches Interesse ist jedoch kein hinreichender Grund für Observationen durch unsere Thüringer Detektive, da in solchen Fällen im Rahmen einer Güterabwägung das Persönlichkeitsrecht des Expartners überwiegt.

 

Doch es gibt durchaus andere Gründe, die eine Observation hinreichend fertigen. Die Kurtz Privatdetektei Erfurt und Thüringen (0361 2243 0020) beleuchtet diese nachfolgend übersichtlich.


Berechtigtes Interesse ausschlaggebend


Gerade, wenn die Trennung einseitig war, wollen viele Menschen unbedingt wissen, was der Expartner nun treibt, und suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, ihm nah zu sein. Warum nicht einfach einen Detektiv engagieren, um alles über das neue Leben der alten Liebe zu erfahren? Entscheidend hierfür ist das sogenannte berechtigte Interesse, das in aller Regel eine unbedingte rechtliche Beauftragungsvoraussetzung für Privatermittler darstellt. Falls das rein persönliche Interesse also weiterhin stark ausgeprägt ist und Sie Ihre/n Ex womöglich sogar zurückgewinnen wollen, finden Sie eher auf exzurueckexperte.de hilfreiche Tipps.

 

Während eine "Beschattung" bei einer Trennung ohne wirtschaftliche Interessen in der Regel nicht legal ist, gibt es andere Trennungsfälle, in denen es durchaus sinnvoll ist, sich an unsere Erfurter Detektive zu wenden. 


zerbrochene Beziehung; Detektiv Jena, Detektei Gotha, Privatdetektiv Eisenach, Detektei Thüringen

Beweisbeschaffung im Scheidungsfall


Unterhalt


In Scheidungsfällen kann das Engagieren eines Detektivs für verschiedene Szenarios sinnvoll sein. Im Falle eines Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich die Vermögenssituationen beider Partner offengelegt werden. Allerdings kommen nicht alle Ehepartner ihrer Mitteilungspflicht nach, viele machen zudem falsche Angaben. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen können unsere Privatdetektive für Jena, Weimar, Gotha und ganz Thüringen zur Klärung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse und Lebensumstände der Expartner beitragen. 

 

Dazu zählen beispielsweise die Aufdeckung von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten oder heimlichen Finanzgeschäften des unterhaltspflichtigen Partners. Auch falls die Annahme besteht, dass sich der unterhaltberechtigte Partner einer gravierenden Verfehlung schuldig gemacht und somit den Unterhaltsanspruch verwirkt hat, beispielsweise durch einen Ehebruch, kann es sinnvoll sein, eine Detektei als erprobten Beweisweg zu wählen. In manchen Fällen kann sogar eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite verlangt werden. 


Sorgerecht


Die zweite Säule der Beweisermittlung gegen Expartner besteht in Sorgerechtsbedenken. Zeigt der andere Elternteil mehrfach einen bedenklichen oder gar zweifellos inakzeptablen Umgang mit dem gemeinsamen Kind, disqualifiziert er sich gegebenenfalls für die Kindbetreuung. Das beinhaltet in der Regel mindestens den persönlichen Umgang, häufig aber auch die Verfügungsgewalt bzw. das Mitspracherecht bei der Wohnort- und Schulwahl sowie viele weitere Bereiche des Lebens.

 

Bevor ein Gericht eine – vor allem – für das Kind einschneidende Entscheidung trifft, bedarf es allerdings klarer Beweise. Durch Observation des Umgangs zwischen Expartner und Kind/ern bzw., je nach Sachlage, durch Observation der gewöhnlichen Aktivitäten des anderen Elternteils außerhalb des Umgangs sind diese Beweise gerichtsverwertbar zu ermitteln. Zu den disqualifizierenden Faktoren, die nicht unbedingt während des Umgangs beobachtbar sind, zählen zum Beispiel Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.), Gewalttätigkeit oder ein kriminelles soziales Umfeld.


Beweisermittlung während der Beziehung


Auch im Falle einer missbräuchlichen Beziehung kann es sehr sinnvoll sein, sich bei der Beweiserbringung durch erfahrene Detektive unterstützen zu lassen. So helfen Beweise entscheidend zum Beispiel beim Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Expartner. Dabei handelt es sich um eine richterliche Anordnung, die es Ihrem Expartner verbietet, sich Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zu nähern.

 

Zudem sind unsere Erfurter Privatdetektive im Rahmen der Aufklärung bestehender Beziehungen sehr häufig beim Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft tätig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem individuellen Anliegen beraten: 0361 2243 0020.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

Arnstädter Straße 50 

99096 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 2243 0020

Fax: +49 (0)361 2243 0029

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de

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